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DKV: Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung

Ein neues Krankentagegeld der DKV gibt auch gesetzlich versicherten Arbeitnehmern mit Vorerkrankungen die Chance, im Krankheitsfall Einkommensverluste auszugleichen. Die Besonderheit ist, dass die DKV bei dieser Versicherung auf Gesundheitsfragen verzichtet. Im Falle einer längeren Erkrankung erhalten Versicherte bis zu 30 Euro Krankentagegeld pro Tag. Vorerkrankungen sind in der Regel mitversichert.

Nach sechs Wochen Krankheit erhalten Arbeitnehmer kein Gehalt mehr von ihrem Arbeitgeber. Dann endet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die gesetzliche Krankenkasse springt danach ein und zahlt als Krankengeld 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber höchstens 90 Prozent des Nettoverdienstes. Wichtig: Auch von dem Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Das heißt, es bleibt noch weniger im eigenen Portemonnaie. Bei freiwillig Versicherten in der GKV sind die Sozialversicherungsabzüge daher besonders hoch.

Diese Einkommenslücke kann für die Kranken zu einer echten Belastung werden, vor allem wenn sie hohe monatliche Mieten oder Kreditraten zahlen müssen. Das DKV Krankentagegeld kann diese Lücke auffüllen.

Alle Informationen zu diesem Krankentagegeld finden Sie im Maklerportal.